Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die wichtigsten Bedingungen für Leistungen und Lieferungen – kurz und verständlich zusammengefasst.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Bauleistungen (Hochbau, Erdbau) sowie Lieferungen von Baustoffen und Schüttgütern, soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart.
2. Angebote & Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Auftragserteilung oder Beginn der Leistung zustande.
3. Preise & Zahlung
Preise ergeben sich aus Angebot/Rechnung. Zahlungen sind gemäß vereinbarter Konditionen fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahnspesen verrechnet werden.
4. Leistungsausführung
Leistungsumfang, Ausführungsdetails und Termine richten sich nach dem vereinbarten Angebot bzw. Bauvertrag. Witterung, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände können Termine beeinflussen.
5. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Zugänge und Genehmigungen rechtzeitig bereit. Änderungen/Zusatzleistungen werden gesondert angeboten und verrechnet.
6. Baustoffe & Schüttgüter
Liefertermine erfolgen nach Vereinbarung und Verfügbarkeit. Bei Annahmeverzug oder fehlender Entlademöglichkeit können Zusatzkosten entstehen. Mengenangaben bei Schüttgütern können materialbedingt geringfügig abweichen.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden.
8. Haftung
Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Unberührt bleiben Ansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
10. Gerichtsstand & Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Unternehmens.
Stand: 29.01.2026
Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtssichere AGB empfehlen wir eine Prüfung durch eine Rechtskanzlei.